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- Artikel 17 GG betrifft das Petitionsrecht
Jedermann hat das Recht, sich schriftlich mit einer Bitten
oder Beschwerden an die zuständigen Volksvertretung zu wenden.
Eine Petition ist das Recht das wir haben eine Eingabe
an alle Stellen und Ämter zu richten, um angehört zu werden.
Die Petition nach Art. 17 GG garantiert, dass die angeschriebenen
Stellen und Ämter die Eingabe nicht nur entgegennehmen,
sondern auch sachlich prüft.
Unsere
3 Anliegen der eingereichten Petition, die sich in der parlamentarischen
Prüfung befindet: (hier)
1. Der
Bundestag möge beschließen, dass der § 42
SGB VIII geändert wird, denn die Inobhutnahme eines
minderjährigen Kindes darf nur einem Richter vorbehalten
sein. Ein Sozialarbeiter, der während seiner 3-jährigen
Berufsausbildung lediglich fachbezogene Rechtsgrundlagen
erlernt, ist schlichtweg überfordert.
2. Der
Bundestag möge beschließen, ein unabhängiges
über das Jugendamt wachendes "Familienschutzgremium"
zu ergänzen, welches als Kontrollinstanz handelt. Bisher
kontrolliert sich das Jugendamt selbst und kann willkürlich
handeln.
3. Der
Bundestag möge beschließen, dass eine Prüfung
der Fremdbetreuungseinrichtungen unter Einbezug der Anspruchsteller,
also der Eltern, erfolgt. Bisher findet eine Prüfung
lediglich 1x jährlich zwischen Senatsverwaltung und
Jugendamt statt. (z.B. Treberhilfe, Independent Living,
ambulante Hilfen Berlin)
Ich
hoffe ich kann mit meinem Beitrag auch die Menschen erreichen
die nicht betroffen sind.
Wir
bitten Sie, Ihre Verwandten und Bekannten aus aller Welt
um ihre Unterstützung. Formular
(hier)
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