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An
alle Steuerzahler:
Die Verfahrenskosten des Jugendamtes, Fremdunterbringung
eines Kindes( ca. 4.200,-- monatl.), Gutachten(ca. 5.000,--),
Verfahrenspfleger, Vormund und verschiedene Therapien, sowie die
Prozesskostenhilfe für sozialschwache Eltern werden vom Steuerzahler
finanziert.
Hier wollen wir die Erfahrungen der betroffenen Eltern bündeln
und Familien informieren, stärken und schützen!
Alleinerziehende Mütter und Väter sind potenzielle Opfer
in diesem System!
Da die Bindung zu einem Elternteil bereits fehlt, ist es ein Leichtes
für Jugendamt/Betreuer die verbliebende Bezugsbindung zu
stören.
Jugendamt
Gehen Sie nie allein zu einem Gesprächstermin ins Jugendamt.
Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens um Begleitung. Diese Begleitung
soll als Zeuge und Protokollant helfen. Die Sozialarbeiter besuchen
regelmäßig Rhetorikkurse um ihr Vertrauen zu gewinnen.
Seien Sie wachsam und zurückhaltend in Ihren Aussagen über
Ihr Privatleben. Die Sozialarbeiter sammeln Informationen, die
sie im Falle eines Sorgerechtverfahren gegen Sie verwenden. Einige
Eltern empfehlen gleich zum 1. Gespräch mit Anwalt oder Mediator
zu erscheinen, die Sie leider selbst finanzieren müssen.
Denken Sie darüber nach. Ein Mediator kann Aufklärung
schaffen und ist gleichzeitig ein Zeuge. Ein Anwalt kann Aufklärung
schaffen und Ihre Rechte schützen.
Vielleicht bitten Sie die Frauenbeauftragte oder den zuständigen
Gleichstellungsbeauftragten Sie zu einem der Gesprächstermine
ins Jugendamt zu begleiten.
Fordern Sie sofortigen Kontakt mit Ihrem Kind, damit keine Entfremdung
stattfindet. Sollten die Sozialarbeiter/Betreuer den Kontakt verweigern
bzw. behaupten, dass Ihr Kind sie nicht sehen will, dann sollten
Sie vorbereitet sein und eine Alternativ-Person benennen, die
den Kontakt zu Ihrem Kind aufnimmt und in Ihrem Interesse handelt.
Lassen Sie sich nicht hinhalten mit der Aussage, dass Ihr Kind
erst einmal Ruhe braucht.
Je länger der 1. Kontakt dauert, desto schneller werden die
Familienbindungen durch die Beeinflussung der Betreuer durchtrennt.
Sie haben ein Elternrecht, Recht auf Erziehung, Recht auf Beratung
und Hilfe, Recht auf Unversehrtheit, Recht auf Familienzusammenführung.
Sie haben ein Mitspracherecht bei der Unterbringung Ihres Kindes.
Wir beobachten, dass das Jugendamt in gerichtlichen Verfahren
oft sehr kurzfristig Stellungnahmen per FAX an das Gericht sendet,
und Ihr Anwalt keine Zeit mehr hat eine Gegendarstellung einzureichen.
Sie sind dann gezwungen sich vor Gericht zu erklären, was
oft negativ für sie ausfällt. Hier besteht die Möglichkeit,
aufgrund der verspäteten Stellungnahme, einen Gerichtstermin
zu verschieben.(per FAX) Dies ist dem Jugendamt bewusst, sodass
eine weitere Zeitverzögerung absichtlich provoziert wird.
Wir
bitten familienorientierte Sozialdienstmitarbeiter der Jugendämter
und Betreuer gegen ihre machtmissbrauchenden und korrupten Kollegen
gerne auch anonyme Strafanzeige wegen "Falschen Tatsachenvortrag"zu
stellen. Wir möchten an den Artikel 3 im Grundgesetz erinnern:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Wir
erinnern hier auch an das Leid der Familie Holzinger, deren Kinder
dem Machtmissbrauch und der Willkür des Jugendamtes noch
immer hilflos ausgesetzt sind. Wir gedenken an unseren verstorbenen
Torwart Robert Enke, dem die Macht und Willkür der Jugendämter
bekannt waren.
Betroffene
Eltern hoffen aus tiefsten Herzen, dass die machtmissbrauchenden
Sozialdienstarbeiter und ihre Helfer eines Tages selbst Opfer
ihrer eigenen Machenschaften werden.
Kindergeld/Unterhalt
Sobald Ihr Kind fremduntergebracht ist, werden Sie gezwungen das
Kindergeld und den Kindesunterhalt an das Jugendamt zu überweisen.
Unverzüglich wird Ihr Einkommen geprüft und Sie müssen
ggf. zusätzlich Unterhalt an das Jugendamt zahlen. Ihre Lebenssituation
wird sich dramatisch ändern.
Die Einrichtung bekommt für die Betreuung eines Kindes monatl.
ca. 4.200,--€ .
Ein 14-jähriges Kind erhält dort ein monatl. Taschengeld
von 80,--€ (Davon träumt eine HarzIV Mutter nur)
Eine arbeitslose Mutter erhält
für ein Kind einen Satz von 208,--€ monatl.(für
Essen,Trinken,Schule, Kleidung,Spielsachen,Ausflüge)
Fremdunterbringung
Gehen Sie grundsätzlich davon aus, dass Pflegefamilien, Kinderheime
und andere Einrichtungen die Unterbringung Ihres Kindes als potenzielle
Einnahmequelle sehen. Ihr Kind hilft den Pflegeeltern/Betreuern/Einrichtung
zu einem festen monatlichen Gehalt. Aus Erfahrung wissen wir,
dass von Müttern und Vätern nach und nach ein Feindbild
aufgebaut wird um die Kinder zu verunsichern und zu entfremden.
Zwischen Jugendamt und Fremdunterbringung bestehen oft jahrelange
Verbindungen, möglicherweise auch private Kontakte.
Ich habe eine Pflegemutter, die zwei Kinder in Langzeitpflege
betreut, befragt: "Was wäre, wenn die beiden Mädchen
morgen zu ihren Herkunftsfamilien zurückkehrten?" Pflegemutter:
"Dann könnte ich mein Haus nicht mehr abzahlen.....na
und, dann gehe ich zum Jugendamt und hole mir zwei neue."
Wir gehen davon aus, dass jede Trennung zwischen Mutter(Vater)
und Kind ein Trauma auslöst. Während diesem Trennungstraumas
wird Ihr Kind von Fremden betreut, ob es will oder nicht! Die
seelischen Schäden, die Ihr Kind in dieser Zeit erfährt,
können wir nur erahnen.
Hilfeplanung
Es gibt Ausführungsvorschriften(AV) zur Hilfeplanung, die
sehr gut sind, wenn sich das Jugendamt/Betreuer daran halten würden.
Verweisen Sie an die Vorschriften und fordern Sie die strukturierte
Einhaltung unter Vorlage der AV. Eine Hilfeplanung laut Vorschriften
ist sehr zeitaufwendig, was die Sozialarbeiter vermeiden wollen.
Auch hier brauchen sie einen Zeugen zur Umsetzung. Unterschreiben
Sie diesen Hilfeplan erst wenn Ihnen eine koplette Kopie zur Mitnahme
vorliegt, damit das Jugendamt keine Angaben nachtragen kann.
Therapeuten/Psychologen/Ärzte
Suchen sie sich selbst einen !!! Bestehen Sie darauf !!!
Aus Erfahrung wissen wir, dass Therapeuten/Psychologen/Ärzte
oft langjährig mit Einrichtungen und Jugendamt bekannt sind
und parteiisch handeln. Sobald Ihr Kind 16 Jahre alt ist, bekommen
Sie keine ärztliche Auskunft mehr. Oben genannte werden die
Kinder daran erinnern und gegen Sie aufbringen bzw. Ihnen keine
Auskunft mehr geben.
Medikamente (Missbrauch)
Eltern berichten, dass ihr Kind wahrscheinlich mit Psychopharmaka
ruhig gestellt wird bzw., dass sich ihr Kind völlig verändert
verhält. Psychopharmaka ist ca. 3 Tage nach Einnahme nachweisbar.
Solange Sie das Sorgerecht haben, können Sie zur Krankenkasse
gehen und den Verdacht auf Medikamenten-Missbrauch der Einrichtung
äußern und beantragen Sie für das letzte Geschäftsjahr
die in Anspruch genommenen Leistungen in Form einer Patietenanfrage
gemäß § 305 SGB V. Sobald
Ihr Kind 14 Jahre alt ist, wird die Krankenkasse Ihnen ggü.
keine Auskunft mehr erteilen.
Sollte sich der Verdacht auf Medikamenten-Missbrauch bestätigen,
schicken Sie eine Strafanzeige gegen die Einrichtung, die Betreuer
und das Jugendamt wegen vorsetzlicher Körperverletzung an:
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559
Berlin-Tiergarten
Tel.: 9014 - 0
Familiengericht
Gerichtstermine werden vom Jugendamt beantragt, um ein Zeitfenster
von ca. 4 Monaten zu erlangen. In dieser Zeit wird Ihr Kind weiterhin
fremdbestimmt und systematisch entzogen.
Um Ihre Aufregung vor diesem Termin zu nehmen empfehlen wir:
Gehen Sie vorab zum Gerichtsgebäude, gehen Sie hinein und
fragen Sie, ob Sie sich einen Gerichtssaal ansehen dürfen,
oder schauen sich im Internet einen Gerichtssaal an. Einige Eltern
waren von diesem Gebäude/Saal/Richter schon vorher sehr eingeschüchtert
und während der Verhandlung nicht ganz bei der Sache.....holen
sie tief Luft!!
Sie müssen gut vorbereitet sein. Ihr Anwalt bekommt wahrscheinlich
nur Prozesskostenhilfe und bringt sich dementsprechend ein. Aus
Erfahrung wissen wir, dass Anwälte oft überfordert sind
und eher wenig sagen. Machen Sie sich vorab Stichunkte zu Paragraphen
und Fragen, die sie unbedingt stellen wollen. Verlassen Sie sich
nicht auf Ihren Anwalt. Erkundigen Sie sich vorab über mögliche
Hilfen, die sie vor Gericht einfordern können. Denken Sie
immer daran, es geht um die Zukunft Ihres Kindes!
Sollte das Jugendamt einseitig handeln, dann erwähnen sie
das und argumentieren Sie damit, dass das keinem professionellen
Handeln entspricht. Denken sie daran, dass sich das Jugendamt
nicht an die Empfehlungen der Richter halten muss, das heißt,
dass das Jugendamt nach dem Gerichtstermin weiterhin machen kann
was es will. Erklären sie dem Richter Ihre Ausweglosigkeit.
Sagen Sie das ganz klar vor Gericht und fordern Sie den Richter
auf, klare Entscheidungen zu treffen z.B. einen festgelegten Umgang
ohne Verweigerung mit einem Mediator. Beantragen Sie den Einbezug
eines Mediators oder Schlichters, den sie sich selber suchen.
Bitten Sie den Richter um Einbezug von Zeugen die Sie und Ihr
Kind Jahre länger kennen, als die Sozialarbeiter/Betreuer/Gutachter.
Bitten Sie um einen neuen Termin mit Zeugen und begründen
sie diese Bitte mit Ihren Ängsten vor Entfremdung und Zerstörung
der Familie. Fragen Sie den Richter nach der Verhältnismäßigkeit.
Bitten Sie um sinnvolle Familienunterstützung statt Kindesentzug.
Gutachter
Wenn ein Sorgerechtsgutachten erstellt werden soll, dann ist das
übel. Die Gutachter sind ebenfalls langjährig bekannt.
Sie werden vom Gericht bestellt. Auch hier können wir mit
Bestimmtheit sagen, dass Gutachter parteiisch handeln. Verweigern
Sie höflich aber bestimmt einen Persönlichkeitstest
indem Sie 200 Fragen ankreuzen müssen. Da diese Fragebögen
oft Fangfragen beinhalten, könnte das eher nachteilig gegen
Sie ausgelegt werden. Fragen Sie, ob der Gutachter der
Unternehmer-Kette GWG (siehe
Info-Blatt) angehört. Lehnen Sie diesen Gutachter
ab, da es über dieses Unternehmer-System unseriöse
Berichte gibt. Ein Gutachter soll Ihre Erziehungsfähigkeit
feststellen und informiert sich nur über die aktuelle
Konfliktsituation, also eine einseitige Begutachtung. Vielleicht
bitten Sie Personen, die Sie gut kennen um eine schriftliche Beurteilung
(Arbeitgeber/Nachbarn/Freunde/Lehrer/Kinderarzt...). Nehmen Sie
diese Beurteilungen mit zum Gericht und beantragen Sie beim Richter
die Einbeziehung der Beurteilung in das Gutachten. Die Gutachter
bekommen auch Einblick in Daten vom Jugendamt und vom Gericht.
Es werden merkwürdige Diagnosen gestellt, wie z.B. , dass
Sie nazistische Neigungen haben, oder einen Peter- Pan-Komplex.
Weil Sie alleinerziehend sind wird Ihnen eine Beziehungsstörung
nachgewiesen.....Vielleicht können Sie sich einen eigenen
Gutachter suchen. Versuchen Sie Ihr Glück, denn es geht hier
um Sie. Ein Gutachten entscheidet über den Verbleib oder
den Entzug des Sorgerechtes. Ein Gutachten ist nur mit einem Gegengutachten
zu widerlegen.Beantragen Sie vor Gericht eine Begutachtung mit
einer Tonbandaufzeichnung für die Beweisführung.
Verfahrenspfleger
Verfahrenspfleger werden vom Gericht eingesetzt um die Interessen
des Kindes zu vertreten. Sie arbeiten mit dem Jugendamt eng zusammen,
da sie sozusagen Kollegen sind. Die Verfahrenspflegerin Frau M.
aus Tempelhof ist Sozialpädagogin. Sie war früher im
Jugendamt tätig, also werden sie hier auch keine Hilfe erfahren.
Sollte Ihre zuständige Verfahrenspflegerin einseitig handeln,
dann lehnen sie diese ab....versuchen Sie es.
Denken Sie immer daran, es geht um Ihre Familie.
Vormund
Dann haben Sie Ihr Sorgerecht verloren......das tut uns sehr leid.
Ein Vormund wird vom Jugendamt gestellt. Fragen sie doch mal den
Richter, wie viele Kinder ein Vormund verwalten darf, um dem Kind
auch gerecht zu werden. Fragen Sie Ihren Vormund danach. Sobald
der Vormund Frau K.oder Herr D. das Sorgerecht hat, wird sie/er
Ihnen gegenüber wie ein Feldwebel auftreten. Sie ist unhöflich
und bestimmt und erklärt Ihnen deutlich, dass Sie jetzt nichts
mehr zu sagen haben. Sie wird Ihren Verlust und Ihre Gefühle
mit den Füßen treten. Damit Ihr Schmerz und die Demütigung
nicht zu schlimm wird, gehen Sie immer mit Begleitung zu diesen
machtmissbrauchenden Personen. Diese Haltung erinnert uns an Stasi-Methoden!
Mündliche Absprachen zwischen Ihnen und dem Vormund werden
oft nicht eingehalten, also besser schriftlich festhalten. Drängen
sie schriftlich und mündlich auf Kontakte mit Ihrem Kind.
Ehemalige Mündel äußerten sich negativ über
diesen Vormund, da sie nicht gefördert wurden oder keine
ausreichende Gesundheitsvorsorge bekamen. Frau K. verwechselt
oft die Familien untereinander, da sie mit angrenzender Wahrscheinlichkeit
zu viele Minderjährige verwaltet.
Wer prüft
hier???
Zögern
Sie zu keinem Zeitpunkt sich über die Vorgehensweise der
o.a. Personen oder Einrichtungen schriftlich zu beschweren!
Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen. Danke sehr.
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