betroffene-eltern.com
Meine lieben Leserinnen und Leser
Im Januar 2009 lernte ich, dass ich kein Einzelfall bin. Ich gab zu dieser Zeit Inserate auf und verteilte Flyer, um andere ebenfalls betroffene Eltern kennen zu lernen. Es meldeten sich einige und wir beschlossen, gestärkt durch die Gewissheit nicht alleine zu sein, mittels einer Website an die Öffentlichkeit zu gehen. Wir wollen betroffene Eltern warnen und ggf. Hilfestellung geben.

Die Chronik einer wahren Begebenheit

Am 21.04.2008 entdeckte ich, dass vermutlich meine 15-jährige Tochter Geld aus einem kleinen Depot in unserer Wohnung gestohlen hatte. Ich unternahm daraufhin eine Inaugenscheinnahme ihres Zimmers und entdeckte bei dieser Gelegenheit verschiedene Gegenstände, die sie sich überhaupt nicht leisten konnte. Weitere Gegenstände die auf sexuelle Praktiken mit erwachsenen Männern hingewiesen hätten können und andere Gegenstände die einen Verdacht auf das "Borderline-Syndrom" hätten sein können. Ich erschrak mich über alle Maßen und bat eine damalige sehr gute Freundin unserer Familie, in ihrem Haus ein Gespräch mit meiner Tochter zu führen. Es deutete sich an, dass ein Mutter/Tochter Gespräch in dieser Situation zu verbalen Entgleisungen hätte führen können. Eine Sache die ich vermeiden wollte.

Am 22.04.2008 wurde meine Tochter, aufgrund des Verdachtes der Gefährdung des Kindeswohls (gemäß der Aussagen meiner Freundin der Fremdmelderin), vom Jugendamt Tempelhof gemäß §42 SGB VIII in Obhut genommen. Meine Tochter wurde dem Haushalt der Fremdmelderin für mehrere Wochen in Obhut überlassen. Seitdem durfte ich mein Kind nicht mehr alleine sehen.

Für den 28.04.2008 hatte ich einen Termin mit dem Sozialarbeiter Herrn W. im Jugendamt vereinbart. Ich bat Herrn W. um eine Erklärung für die Inobhutnahme meiner Tochter. Herr W. fühlte sich durch mich nicht veranlasst, mir die Situation zu erläutern. Unglaublich, aber wahr!

Ab dem 10.05.2008 wurde meine Tochter in einem betreuten Einzelwohnen von "Independent Living" (ein Trägerverbund für amerikanische Gemeindepsychologie, sowie der Sozial- und Behindertenarbeit) in einer 2-Zimmer-Wohnung untergebracht. Mein damals minderjähriger Sohn sollte ebenfalls bei Independent Living in dieser Wohnung einquartiert werden. Da mein Sohn allerdings nicht bereit war diese Aussagen der Fremdmelderin zu bestätigen, verblieb er im mütterlichen also meinem Haushalt. Als er das der Fremdmelderin mitteilte, organisierte diese innerhalb von 24 Stunden eine weitere Minderjährige, die den freien Platz übernahm, um die 2-Zimmer-Wohnung bei Independent Living belegen zu können.

Am 04.06.2008 musste ich einen vorgefertigten Hilfeplan im Jugendamt unterschreiben. Eine Hilfeplanung mit Konferenzen und gemeinsamer Planung hätte laut Ausführungsvorschriften vorab stattfinden müssen. Der Sozialarbeiter Herr W. drängte mich mit den Worten " Wenn Sie diesen Hilfeplan hier nicht unterschreiben, verlieren Sie Ihr Sorgerecht". Ich fühlte mich sehr eingeschüchtert und hatte Angst, somit unterschrieb ich gegen meinen Willen diese Hilfeleistung. Der Kontakt mit meiner Tochter wurde mir und meinen beiden Söhnen von der Fremdmelderin, dem Jugendamt und den Betreuern von Independent Living verweigert. Bis heute weigert sich das Jugendamt mir die Aussagen der Fremdmelderin mitzuteilen. Bis heute wurde ich mit den Gründen, die mir mein Kind entfremdeten, nicht konfrontiert.

Am 17.06.2008 fand das 1. Gespräch mit meiner Tochter und den beiden Betreuern Frau K. und Herrn B. statt. Auch in diesem Gespräch wurden mir keine Gründe genannt, warum unsere Familie aufgelöst werden sollte.

Bis zum 28.08.2008 führte ich dann ausschließlich Gespräche mit den Betreuern, in denen mir glaubhaft erklärt wurde, dass meine Tochter Angst vor mir hat und sich meinetwegen ritzen würde. Das Ritzen bedeutet, wenn Jugendliche das "Borderline-Syndrom" haben und sich mit Rasierklingen oder ähnlichen Dingen blutende Wunden zufügen.

Am 28.08.2008 erfuhr ich dann auch, dass meine Tochter und ihre Mitbewohnerin Suizidgedanken hatten und planten schon im Juni von einer Brücke zu springen um den Tod zu finden. Tatsache war, dass die beiden Minderjährigen getrennt werden sollten, und den Plan verfolgten das Jugendamt damit unter Druck zusetzen. Das Jugendamt versuchte diesen Vorfall zu verschweigen. Erst im Mai 2009 gab das Jugendamt eine bornierte Erklärung zu diesem Suizidversuch ab.

Nach dem 22.04.2008 entwickelten sich bei meiner Tochter besorgniserregende Verhaltensauffälligkeiten, wie u.a. Depressionen, Anpassungsstörungen, Ängste, Konzentrations- ,Ess- und Schlafstörungen, sowie eine Persönlichkeitsstörung die dazu führte, dass meine Tochter unregelmäßig zur Schule ging. Alles bedrohliche Alarmsignale, die von einer Verschlechterung ihres Zustandes sprachen. Trotz dieser Auffälligkeiten haben das Jugendamt und die Betreuer von Independent Living meine Tochter im Dezember 2008 in eine 1-Zimmer-Wohnung untergebracht und sich selbst überlassen.

Schon am 05.09.2008 stellte ich Herrn Sch. im Jugendamt die Frage, ob diese Hilfeleistung auch wirklich die richtige für meine Tochter und meine Familie sei. Da das Jugendamt mit keinen von mir vorgeschlagenen Alternativen einverstanden war, und ich mich kritisch negativ gegen Independent Living äußerte, antwortete Herr Sch. am 18.09.2008 mit einem Sorgerechtsentzugsverfahren, um den Verbleib meiner Tochter bei Independent Living zu sichern. Es folgten 3 Gerichtstermine in denen mir eine dauerhaft schlechte Zusammenarbeit unterstellt wurde.

Am 01.12.2008 erfolgte der 1. Termin an dem die Sozialarbeiterin Frau R. nicht erschien. Meine Bitte war eine professionelle Diagnostik, eine alternative Unterbringung im Internat Königin-Luise-Stift und der Verbleib des Sorgerechtes bei mir.

Am 08.01.2009 erfolgte der 2. Termin an dem die Sozialarbeiterin Frau R. erschien. Frau R. ersuchte den Richter vier mal mir das Sorgerecht zu entziehen. Sie forderten mich auf meine Dienstaufsichtsbeschwerden zurückzuziehen, damit ich meinen Willen zur Zusammenarbeit demonstriere. Was ich nicht tat. Einvernehmlich wurde beschlossen, dass meine Tochter dringend eine professionelle Diagnostik durchläuft.

Erst am 27.01.2009 habe ich durch meinen Rechtsanwalt Akteneinsicht beim Jugendamt erwirken können. Hier waren ca. 80% der Schriften geschwärzt oder abgedeckt, sodass ich erneut keine Antworten bekam. Nach Prüfung der mir überlassene Akte stellte ich fest, dass ca. 30 wichtige Schriftsätze fehlten. Daraufhin verfasste ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und forderte eine Vervollständigung der Akte, damit meine vorangegangenen Dienstaufsichtsbeschwerden professionell bearbeitet werden konnten.
Am 12.02.2009 bekam ich folgende Antwort: "
Die Aktenführung obliegt dem Jugendamt als zuständige Behörde."

Am 20.04.2009 folgte der 3. Termin beim Familiengericht. In dieser Verhandlung ersuchten Frau R. , die Betreuerin Frau K. und die vom Jugendamt hinzugezogene Verfahrenspflegerin Frau M. mehrfach den Richter mir doch jetzt endlich das Sorgerecht zu entziehen. Sie argumentierten mit der schwachsinnigen Begründung, dass das Kindeswohl gefährdet wäre, wenn jetzt eine "Trennung" zwischen Betreuerin und meiner Tochter erfolgen würde. Die Tatsache, dass die Familienbindung zwischen meiner Tochter, ihren Brüdern und mir nach 15 Jahren getrennt wurde, war völlig bedeutungslos. Mein Sohn sagt:" Meine Schwester kommt mir vor, als wenn sie eine Gehirnwäsche hinter sich hat, sie weiß nicht mehr, was richtig und falsch ist." Ganz wie es Borderline-Symptome darstellen.
Aufgrund der massiven Verhaltensauffälligkeiten meiner Tochter, der bis dato angefallenen 84 Fehltagen in der Schule und der dramatischen familiären Entfremdung, sprach der Richter zu meinen Gunsten lediglich wertlose Empfehlungen aus. Gerichtsverfahren sind nur Theater, da sich die Jugendämter an die Empfehlungen der Richter nicht halten müssen. Da das Jugendamt nicht verlieren darf, wurde durch Frau R. ein weiteres Gerichtsverfahren in Form einer Beschwerde beim Kammergericht eingeleitet.
Resümee nach den 3 Verhandlungstagen:
Ich behielt mein Sorgerecht.
Meinem Antrag auf alternative Unterbringung wurde abgelehnt.
Meinem Antrag auf professionelle Diagnostik wurde nicht entsprochen.
Mein Wunsch auf fachlich kompetente Diagnostik im St. Joseph Krankenhaus
wurde abgelehnt.
Meine vereinbarten Termine bei einer exzellenten Jugendpsychiaterin wurden vom Jugendamt und der Betreuerin telefonisch abgesagt.
Mein Antrag auf Hinzuziehung eines Mediatoren wurde abgelehnt.
Meine Bitte um Aufklärung wurde nicht entsprochen.
Mein Antrag auf Hinzuziehung der Erziehungs- und Beratungsstelle wurde abgelehnt.
Meine Bitte auf regelmäßige Kontakte wurde ebenfalls abgelehnt.
Eine zukunftsorientierte Familienhilfe wurde nicht durchgeführt.
Der fiktive Hilfeplan wurde nicht eingehalten.
Eine Überprüfung dieser Hilfeleistung hat bis heute nicht stattgefunden.
Meine vorgeschlagene Psychotherapeutin wurde von den Betreuern abgelehnt, und Independent-Living schickte meine Tochter zu Herrn S. Er ist ein Psychotherapeut aus Marienfelde, der seit 10 Jahren mit dem o.g. Wirtschaftsunternehmen zusammen arbeitet. Herr S. verweigerte mir die Auskunft über den Gesundheitszustand meiner Tochter. Independent-Living schickte meine Tochter im April 2009 zu der Jugendpsychiaterin Frau R. aus Steglitz, um eine Diagnostik erstellen zu lassen. Diese Psychiaterin verweigert mir ebenfalls die Auskunft über den Gesundheitszustand meiner Tochter. Darüberhinaus wurde meine 15-jährige Tochter ohne meine Zustimmung und ohne mein Wissen im Januar 2009 polizeilich umgemeldet. Die Zusammenarbeit mit Independent Living war grundsätzlich kontraproduktiv und familienfeindlich. Es fand keine professionelle Hilfe zur aktiven Widerherstellung der Familienbindungen statt. Die Betreuer missachteten mein Elternrecht und hielten durchweg wichtige Informationen zurück. Independent Living handelte unseriös. Der Geschäftsführer Herr K. teilte mir mit, dass sein Unternehmen hart für die Kooperationsvereinbarungen mit dem Jugendamt Tempelhof kämpfen musste, um Schwerpunktträger im Bezirk zu werden.

Am 18.09.2009 fand der Termin vor dem Kammergericht statt. Anwesend waren Frau R. vom Jugendamt, Frau K. von Independent-Living und der Geschäftsführer Herr K. von Independent Living. Herr K. vermittelte mir in einem vorab geführten Gespräch, dass er sehr daran interessiert sei, dass ich das Sorgerecht behalte. Im Gerichtssaal waren seine Aussagen dann schwammig und nachteilig für mich. Das Jugendamt, die Verfahrenspflegerin Frau M und die Betreuerin erstellte ein rechtswidriges Feindbild von mir, mit dem Ziel mir das Sorgerecht zu entziehen. Einer der 3 Richter stellte mir die demütigende Frage: " Sie haben keinen Kontakt mit Ihrer Tochter, und können das Sorgerecht nicht ausüben. Warum wollen Sie es behalten?". Die Tatsache, dass mir der Kontakt mit meiner Tochter verweigert wurde, war für sie alle nicht relevant. Das Kammergericht war ebenfalls nicht an einer Aufklärung der tatsächlichen Auslöser interessiert. Vielmehr vermittelten sie mir alle den Eindruck gemeinsam ein Ziel zu verfolgen. Dabei ist mir besonders die enge Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und dem ökonomisch orientierten Privatunternehmen Independent-Living unseriös aufgefallen.In diesem Prozess verlor ich ohne Einholung eines Gutachtens "unverschuldet " endgültig das Sorgerecht, das komplette Vertrauen in öffentliche Einrichtungen wie das Jugendamt und dazu den Glauben an Recht und Demokratie in Deutschland. Tatsache ist, dass ich das Sorgerecht verlieren musste, damit meine laufende Verwaltungsklage gegen das Jugendamt eingestellt wird. Da ich das Sorgerecht verlor, bin ich nicht mehr klagebefugt und das Verwaltungsverfahren wurde, ohne Prüfung der Verfahrensfehler, eingestellt. Anmerken möchte ich, dass sowohl der Vorsitzende Richter des Kammergericht-Verfahrens als auch der zuständige Einzelrichter des Verwaltungsgericht-Verfahren nur 6 Wochen später aus ihren Ämtern ausgeschieden sind. Die Gründe des plötzlichen Ausscheidens der beiden Richter, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.....Ein Zufall???

Ein Kammerrichter, der den Sachverhalt der Inobhutnahme vom 22.04.08 falsch interpretiert, den bloßen Behauptungen des Jugendamtes ungeprüft folgt, die vorsätzliche Fremdunterbringung meiner Tochter verkennt, über 30 unbeantwortete Briefe des Jugendamtes ignoriert, die Missachtung von 2 Gerichtsbeschlüssen durch das Jugendamt verschweigt, Anträge der Kindesmutter vertuscht, die vorsätzlich zerstörten Familienbindungen zu den beiden Brüdern und zur Mutter verleugnet, die Untätigkeit des Jugendamtes und des Freien Trägers billigt, lässt nur eine Schlussfolgerung zu. Der Kammerrichter hat ein "Scheinverfahren" durchgeführt.

Insgesamt hat das Jugendamt über 30 meiner eingeschriebenen Briefe nicht beantwortet.
Insgesamt war die Demütigung so groß, dass ich mich fühle wie eine durch das Jugendamt entsorgte Mutter.
Insgesamt hat das Jugendamt in meiner Familie folgende Rechte missachtet bzw. unterlassen.

SGB VIII § 1 Recht auf Erziehung , Elternverantwortung
SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
SGB VIII § 5 Wunsch und Wahlrecht
SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
SGB VIII § 13 Jugendsozialarbeit
SGB VIII § 14
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
SGB VIII § 16 Allgemeine Förderung d. Erziehung in der Familie
SGB VIII § 27 Hilfe zur Erziehung
SGB VIII § 28 Erziehungsberatung
SGB VIII § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
SGB VIII § 36 Mitwirkung/Hilfeplan
SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
SGB VIII § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb d. eigenen Familie
SGB VIII § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
SGB VIII § 43 Herausnahme d. Jugendlichen ohne Zustimmung d. Personensorgeberechtigten
SGB VIII § 50 Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
SGB VIII § 80 Jugendhilfeplanung
BGB § 1631 Recht des Kindes
BGB § 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
BGB § 1685 Umgang anderer Bezugspersonen
StGB § 225 Misshandlungen von Schutzbefohlenen
GG Artikel 1 / Menschenwürde
GG Artikel 2/ Recht auf Unversehrtheit
GG Artikel 6/ Recht auf Erziehung
UN-Kinderrechtskonventionen:
Artikel 8 Schutz der Identität
Artikel 9 Schutz vor Trennung von den Eltern
Artikel 10 Recht auf Familienzusammenführung
Artikel 16 Schutz der Privatsphäre und Ehre
Artikel 18 Recht auf beide Eltern

Artikel 19 Schutz vor Vernachlässigung
Artikel 24 Recht auf Gesundheitsvorsorge
Artikel 28 Recht auf Bildung
Artikel 36 Schutz vor Ausbeutung jeder Art
Artikel 40 Behandlung des Kindes im Strafrecht

Ich habe mich an unsere ehemalige Familienministerin (Aktenplan) und neue Familienministerin, andere Minister, Senatoren, Bürgermeister, Firmengründer und Geschäftsführer von Independent Living, Senatsverwaltung, Jugendamtsdirektor, Stadträtin, Landesjugendamt und Petitionsausschuss Berlin gewandt und um Hilfe gebeten. Meine Briefe wurden gebündelt an die Stadträtin gesandt, welche an einer Aufklärung der verfehlten Handlungen ihres Jugendamtes nicht interessiert war. Wer gibt schon gerne Fehler zu? Würde es Konsequenzen geben, dann wären sie für das Jugendamt und die Stadträtin fatal. Ich bat die Stadträtin um Abhilfe dieser Missstände, um die Familien von heute zu schützen und bekam daraufhin keine Antwort. Die Stadträtin beantwortete mein Schreiben vom 16.12.2008 an den Jugendamtsdirektor erst am 26.06.2009, nachdem Frau von der Leyen bei ihr nachfragte.

Ich habe Jugendämter in anderen Bezirken angerufen und um Hilfe gebeten. Die dortigen Sozialarbeiter bestätigten mir die verfehlten und unterlassenen Hilfeleistungen des Jugendamtes Tempelhof, waren aber nicht bereit persönlich einzugreifen und Hilfe zu leisten. Ein Jugendamt empfahl mir, mich an die Presse zu wenden.

Ich habe die Familienrichter des Amtsgerichtes Tempelhof gebeten mich bei einer Gesamtrichterkonferenz als Gastredner teilnehmen zu lassen, um aktuelle Erfahrungen und Folgen der betroffenen Eltern mitzuteilen, bzw. die kontraproduktive Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu erörtern. Mein Schreiben wurde nicht beantwortet.

Da das Jugendamt Tempelhof nicht bereit ist die Aussagen der Fremdmelderin zu prüfen, ging ich am 02.06.2009 zur Polizei-Dienststelle und stellte eine Anzeige wegen Verleumdung. Die Bearbeitung wurde von der Amtsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.
Ich bin voller Zuversicht, dass der zuständige Richter genügend Courage besitzt und diese Verleumdung überprüfen lässt.
Im April 2009 beantragte ich beim Amtsgericht Tempelhof gegen die Fremdmelderin eine Einstweilige Verfügung , da sie für meine Familie eine Gefahr darstellt. Die Bearbeitung ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

Da der Sozialarbeiter Herr W. bei der Zusendung der Inobhutnahme am 22.04.2008 versäumte, mir eine Widerspruchsbelehrung zuzusenden, habe ich im April 2009 beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, da ich nicht mehr klagebefugt war.

Da ich eine Kämpferin bin, habe ich gegen den Beschluss des Kammergerichtes eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingeleitet. Der Verfassungsgerichtshof hat meine Beschwerde zurückgewiesen.

Wie mein Großvater schon zu sagen pflegte: " Recht haben und Recht bekommen, sind Zweierlei"

Berlin, den 27.02.2011

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