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Die Chronik
einer wahren Begebenheit
Am 21.04.2008
entdeckte ich, dass vermutlich meine 15-jährige Tochter Geld aus
einem kleinen Depot in unserer Wohnung gestohlen hatte. Ich unternahm
daraufhin eine Inaugenscheinnahme ihres Zimmers und entdeckte
bei dieser Gelegenheit verschiedene Gegenstände, die sie sich
überhaupt nicht leisten konnte. Weitere Gegenstände die auf sexuelle
Praktiken mit erwachsenen Männern hingewiesen hätten können und
andere Gegenstände die einen Verdacht auf das "Borderline-Syndrom"
hätten sein können. Ich erschrak mich über alle Maßen und bat
eine damalige sehr gute Freundin unserer Familie, in ihrem Haus
ein Gespräch mit meiner Tochter zu führen. Es deutete sich an,
dass ein Mutter/Tochter Gespräch in dieser Situation zu verbalen
Entgleisungen hätte führen können. Eine Sache die ich vermeiden
wollte.
Am 22.04.2008
wurde meine Tochter, aufgrund des Verdachtes der Gefährdung
des Kindeswohls (gemäß der Aussagen meiner Freundin der Fremdmelderin),
vom Jugendamt Tempelhof gemäß §42 SGB VIII in Obhut genommen.
Meine Tochter wurde dem Haushalt der Fremdmelderin für mehrere
Wochen
in Obhut überlassen. Seitdem durfte ich mein Kind nicht mehr
alleine sehen.
Für den 28.04.2008
hatte ich einen Termin mit dem Sozialarbeiter Herrn W. im
Jugendamt vereinbart. Ich bat Herrn W. um eine Erklärung für die
Inobhutnahme meiner Tochter. Herr W. fühlte sich durch mich nicht
veranlasst, mir die Situation zu erläutern. Unglaublich, aber
wahr!
Ab dem 10.05.2008
wurde meine Tochter in einem betreuten Einzelwohnen von "Independent
Living" (ein Trägerverbund für amerikanische Gemeindepsychologie,
sowie der Sozial- und Behindertenarbeit) in einer 2-Zimmer-Wohnung
untergebracht. Mein damals minderjähriger Sohn sollte ebenfalls
bei Independent Living in dieser Wohnung einquartiert werden.
Da mein Sohn allerdings nicht bereit war diese Aussagen der Fremdmelderin
zu bestätigen, verblieb er im mütterlichen also meinem Haushalt.
Als er das der Fremdmelderin mitteilte, organisierte diese innerhalb
von 24 Stunden eine weitere Minderjährige, die den freien Platz
übernahm, um die 2-Zimmer-Wohnung bei Independent Living belegen
zu können.
Am 04.06.2008
musste ich einen vorgefertigten Hilfeplan
im Jugendamt unterschreiben. Eine Hilfeplanung mit Konferenzen
und gemeinsamer Planung hätte laut Ausführungsvorschriften
vorab stattfinden müssen. Der Sozialarbeiter Herr W. drängte mich
mit den Worten " Wenn Sie diesen Hilfeplan hier nicht unterschreiben,
verlieren Sie Ihr Sorgerecht". Ich fühlte mich sehr eingeschüchtert
und hatte Angst, somit unterschrieb ich gegen meinen Willen diese
Hilfeleistung. Der Kontakt mit meiner Tochter wurde mir und meinen
beiden Söhnen von der Fremdmelderin, dem Jugendamt und den Betreuern
von Independent Living verweigert. Bis heute weigert sich das
Jugendamt mir die Aussagen der Fremdmelderin mitzuteilen. Bis
heute wurde ich mit den Gründen, die mir mein Kind entfremdeten,
nicht konfrontiert.
Am 17.06.2008
fand das 1. Gespräch mit meiner Tochter und den beiden Betreuern
Frau K. und Herrn B. statt. Auch in diesem Gespräch wurden mir
keine Gründe genannt, warum unsere Familie aufgelöst werden sollte.
Bis zum 28.08.2008
führte ich dann ausschließlich Gespräche mit den Betreuern, in
denen mir glaubhaft erklärt wurde, dass meine Tochter Angst vor
mir hat und sich meinetwegen ritzen würde. Das Ritzen bedeutet,
wenn Jugendliche das "Borderline-Syndrom" haben und sich mit Rasierklingen
oder ähnlichen Dingen blutende Wunden zufügen.
Am 28.08.2008
erfuhr ich dann auch, dass meine Tochter und ihre Mitbewohnerin
Suizidgedanken hatten und planten schon im Juni von einer Brücke
zu springen um den Tod zu finden. Tatsache war, dass die beiden
Minderjährigen getrennt werden sollten, und den Plan verfolgten
das Jugendamt damit unter Druck zusetzen. Das Jugendamt versuchte
diesen Vorfall zu verschweigen. Erst im Mai 2009 gab das
Jugendamt eine bornierte Erklärung zu diesem Suizidversuch ab.
Nach dem 22.04.2008
entwickelten sich bei meiner Tochter besorgniserregende Verhaltensauffälligkeiten,
wie u.a. Depressionen, Anpassungsstörungen, Ängste, Konzentrations-
,Ess- und Schlafstörungen, sowie eine Persönlichkeitsstörung die
dazu führte, dass meine Tochter unregelmäßig zur Schule ging.
Alles bedrohliche Alarmsignale, die von einer Verschlechterung
ihres Zustandes sprachen. Trotz dieser Auffälligkeiten haben das
Jugendamt und die Betreuer von Independent Living meine Tochter
im Dezember 2008 in eine 1-Zimmer-Wohnung untergebracht
und sich selbst überlassen.
Schon am 05.09.2008
stellte ich Herrn Sch. im Jugendamt die Frage, ob diese Hilfeleistung
auch wirklich die richtige für meine Tochter und meine Familie
sei. Da das Jugendamt mit keinen von mir vorgeschlagenen Alternativen
einverstanden war, und ich mich kritisch negativ gegen Independent
Living äußerte, antwortete Herr Sch. am 18.09.2008
mit einem Sorgerechtsentzugsverfahren, um den Verbleib meiner
Tochter bei Independent Living zu sichern. Es folgten 3 Gerichtstermine
in denen mir eine dauerhaft schlechte Zusammenarbeit unterstellt
wurde.
Am 01.12.2008
erfolgte der 1. Termin an dem die Sozialarbeiterin Frau R. nicht
erschien. Meine Bitte war eine professionelle Diagnostik, eine
alternative Unterbringung im Internat Königin-Luise-Stift und
der Verbleib des Sorgerechtes bei mir.
Am 08.01.2009
erfolgte der 2. Termin an dem die Sozialarbeiterin Frau R. erschien.
Frau R. ersuchte den Richter vier mal mir das Sorgerecht zu entziehen.
Sie forderten mich auf meine Dienstaufsichtsbeschwerden zurückzuziehen,
damit ich meinen Willen zur Zusammenarbeit demonstriere. Was ich
nicht tat. Einvernehmlich wurde beschlossen, dass meine Tochter
dringend eine professionelle Diagnostik durchläuft.
Erst am 27.01.2009
habe ich durch meinen Rechtsanwalt Akteneinsicht
beim Jugendamt erwirken können. Hier waren ca. 80% der Schriften
geschwärzt oder abgedeckt, sodass ich erneut keine Antworten
bekam. Nach Prüfung der mir überlassene Akte stellte
ich fest, dass ca. 30 wichtige Schriftsätze fehlten. Daraufhin
verfasste ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und forderte eine
Vervollständigung der Akte, damit meine vorangegangenen Dienstaufsichtsbeschwerden
professionell bearbeitet werden konnten.
Am 12.02.2009 bekam ich folgende Antwort:
"Die
Aktenführung obliegt dem Jugendamt als zuständige Behörde."
Am 20.04.2009
folgte der 3. Termin beim Familiengericht. In dieser Verhandlung
ersuchten Frau R. , die Betreuerin Frau K. und die vom Jugendamt
hinzugezogene Verfahrenspflegerin Frau M. mehrfach den Richter
mir doch jetzt endlich das Sorgerecht zu entziehen. Sie argumentierten
mit der schwachsinnigen Begründung, dass das Kindeswohl gefährdet
wäre, wenn jetzt eine "Trennung" zwischen Betreuerin und meiner
Tochter erfolgen würde. Die Tatsache, dass die Familienbindung
zwischen meiner Tochter, ihren Brüdern und mir nach 15 Jahren
getrennt wurde, war völlig bedeutungslos. Mein Sohn sagt:"
Meine Schwester kommt mir vor, als wenn sie eine Gehirnwäsche
hinter sich hat, sie weiß nicht mehr, was richtig und falsch
ist." Ganz wie es Borderline-Symptome darstellen.
Aufgrund der massiven Verhaltensauffälligkeiten meiner Tochter,
der bis dato angefallenen 84 Fehltagen in der Schule und der dramatischen
familiären Entfremdung, sprach der Richter zu meinen Gunsten lediglich
wertlose Empfehlungen aus. Gerichtsverfahren sind nur Theater,
da sich die Jugendämter an die Empfehlungen der Richter nicht
halten müssen. Da das Jugendamt nicht verlieren darf, wurde
durch Frau R. ein weiteres Gerichtsverfahren in Form einer Beschwerde
beim Kammergericht eingeleitet.
Resümee nach den 3 Verhandlungstagen:
Ich behielt mein Sorgerecht.
Meinem Antrag auf alternative Unterbringung wurde abgelehnt.
Meinem Antrag auf professionelle Diagnostik wurde nicht entsprochen.
Mein Wunsch auf fachlich kompetente Diagnostik im St. Joseph Krankenhaus
wurde abgelehnt.
Meine vereinbarten Termine bei einer exzellenten Jugendpsychiaterin
wurden vom Jugendamt und der Betreuerin telefonisch abgesagt.
Mein Antrag auf Hinzuziehung eines Mediatoren wurde abgelehnt.
Meine Bitte um Aufklärung wurde nicht entsprochen.
Mein Antrag auf Hinzuziehung der Erziehungs- und Beratungsstelle
wurde abgelehnt.
Meine Bitte auf regelmäßige Kontakte wurde ebenfalls abgelehnt.
Eine zukunftsorientierte Familienhilfe wurde nicht durchgeführt.
Der fiktive Hilfeplan wurde nicht eingehalten.
Eine Überprüfung dieser Hilfeleistung hat bis heute nicht stattgefunden.
Meine vorgeschlagene Psychotherapeutin wurde von den Betreuern
abgelehnt, und Independent-Living schickte meine Tochter zu Herrn
S. Er ist ein
Psychotherapeut aus Marienfelde, der seit 10 Jahren mit dem
o.g. Wirtschaftsunternehmen zusammen arbeitet. Herr S. verweigerte
mir die Auskunft über den Gesundheitszustand meiner Tochter. Independent-Living
schickte meine Tochter im April 2009 zu der Jugendpsychiaterin
Frau R. aus Steglitz, um eine Diagnostik erstellen zu lassen.
Diese Psychiaterin verweigert mir ebenfalls die Auskunft über
den Gesundheitszustand meiner Tochter. Darüberhinaus wurde
meine 15-jährige Tochter ohne meine Zustimmung und ohne mein
Wissen im Januar 2009 polizeilich umgemeldet. Die Zusammenarbeit
mit Independent Living war grundsätzlich kontraproduktiv
und familienfeindlich. Es fand keine professionelle Hilfe zur
aktiven Widerherstellung der Familienbindungen statt. Die Betreuer
missachteten mein Elternrecht und hielten durchweg wichtige Informationen
zurück. Independent Living handelte unseriös. Der Geschäftsführer
Herr K. teilte mir mit, dass sein Unternehmen hart für die
Kooperationsvereinbarungen mit dem Jugendamt Tempelhof kämpfen
musste, um Schwerpunktträger im Bezirk zu werden.
Am 18.09.2009
fand der Termin vor dem Kammergericht statt. Anwesend waren Frau
R. vom Jugendamt, Frau K. von Independent-Living und der Geschäftsführer
Herr K. von Independent Living. Herr K. vermittelte mir in
einem vorab geführten Gespräch, dass er sehr daran interessiert
sei, dass ich das Sorgerecht behalte. Im Gerichtssaal waren seine
Aussagen dann schwammig und nachteilig für mich. Das Jugendamt,
die Verfahrenspflegerin
Frau M und die Betreuerin erstellte ein rechtswidriges
Feindbild von mir, mit dem Ziel mir das Sorgerecht zu entziehen.
Einer der 3 Richter stellte mir die demütigende Frage: " Sie haben
keinen Kontakt mit Ihrer Tochter, und können das Sorgerecht nicht
ausüben. Warum wollen Sie es behalten?". Die Tatsache, dass mir
der Kontakt mit meiner Tochter verweigert wurde, war für sie alle
nicht relevant. Das Kammergericht war ebenfalls nicht an einer
Aufklärung der tatsächlichen Auslöser interessiert. Vielmehr vermittelten
sie mir alle den Eindruck gemeinsam ein Ziel zu verfolgen. Dabei
ist mir besonders die enge Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt
und dem ökonomisch orientierten Privatunternehmen Independent-Living
unseriös aufgefallen.In diesem Prozess verlor ich ohne Einholung
eines Gutachtens "unverschuldet " endgültig das Sorgerecht, das
komplette Vertrauen in öffentliche Einrichtungen wie das Jugendamt
und dazu den Glauben an Recht und Demokratie in Deutschland. Tatsache
ist, dass ich das Sorgerecht verlieren musste, damit meine laufende
Verwaltungsklage gegen das Jugendamt eingestellt wird. Da ich
das Sorgerecht verlor, bin ich nicht mehr klagebefugt und das
Verwaltungsverfahren wurde, ohne Prüfung der Verfahrensfehler,
eingestellt. Anmerken möchte ich, dass sowohl der Vorsitzende
Richter des Kammergericht-Verfahrens als auch der zuständige Einzelrichter
des Verwaltungsgericht-Verfahren nur 6 Wochen später aus ihren
Ämtern ausgeschieden sind. Die Gründe des plötzlichen Ausscheidens
der beiden Richter, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.....Ein
Zufall???
Ein Kammerrichter,
der den Sachverhalt der Inobhutnahme vom 22.04.08 falsch interpretiert,
den bloßen Behauptungen des Jugendamtes ungeprüft folgt, die vorsätzliche
Fremdunterbringung meiner Tochter verkennt, über 30 unbeantwortete
Briefe des Jugendamtes ignoriert, die Missachtung von 2 Gerichtsbeschlüssen
durch das Jugendamt verschweigt, Anträge der Kindesmutter vertuscht,
die vorsätzlich zerstörten Familienbindungen zu den beiden Brüdern
und zur Mutter verleugnet, die Untätigkeit des Jugendamtes und
des Freien Trägers billigt, lässt nur eine Schlussfolgerung zu.
Der Kammerrichter hat ein "Scheinverfahren" durchgeführt.
Insgesamt
hat das
Jugendamt über 30
meiner eingeschriebenen Briefe nicht beantwortet.
Insgesamt war die Demütigung so groß, dass ich mich fühle wie
eine durch das Jugendamt entsorgte Mutter.
Insgesamt hat das Jugendamt in meiner Familie folgende Rechte
missachtet bzw. unterlassen.
SGB VIII §
1 Recht auf Erziehung , Elternverantwortung
SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
SGB VIII § 5 Wunsch und Wahlrecht
SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
SGB VIII § 13 Jugendsozialarbeit
SGB VIII § 14
Erzieherischer Kinder-
und Jugendschutz
SGB VIII § 16 Allgemeine Förderung d. Erziehung in der
Familie
SGB VIII § 27 Hilfe zur Erziehung
SGB VIII § 28 Erziehungsberatung
SGB VIII § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
SGB VIII § 36 Mitwirkung/Hilfeplan
SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
SGB VIII § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb d.
eigenen Familie
SGB VIII § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
SGB
VIII § 43 Herausnahme d. Jugendlichen ohne Zustimmung d.
Personensorgeberechtigten
SGB VIII § 50 Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
SGB VIII § 80 Jugendhilfeplanung
BGB § 1631 Recht des Kindes
BGB § 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
BGB § 1685 Umgang anderer Bezugspersonen
StGB § 225 Misshandlungen von Schutzbefohlenen
GG Artikel 1 / Menschenwürde
GG Artikel 2/ Recht auf Unversehrtheit
GG Artikel 6/ Recht auf Erziehung
UN-Kinderrechtskonventionen:
Artikel 8 Schutz der Identität
Artikel 9 Schutz vor Trennung von den Eltern
Artikel 10 Recht auf Familienzusammenführung
Artikel 16 Schutz der Privatsphäre und Ehre
Artikel 18 Recht auf beide Eltern
Artikel 19 Schutz vor Vernachlässigung
Artikel 24 Recht auf Gesundheitsvorsorge
Artikel 28 Recht auf Bildung
Artikel 36 Schutz vor Ausbeutung jeder Art
Artikel 40 Behandlung des Kindes im Strafrecht
Ich habe mich
an unsere ehemalige Familienministerin
(Aktenplan)
und neue Familienministerin,
andere Minister, Senatoren,
Bürgermeister, Firmengründer und Geschäftsführer
von Independent Living, Senatsverwaltung,
Jugendamtsdirektor, Stadträtin,
Landesjugendamt
und Petitionsausschuss
Berlin gewandt und um Hilfe gebeten. Meine Briefe wurden gebündelt
an die Stadträtin gesandt, welche an einer Aufklärung
der verfehlten Handlungen ihres Jugendamtes nicht interessiert
war. Wer gibt schon gerne Fehler zu? Würde es Konsequenzen
geben, dann wären sie für das Jugendamt und die Stadträtin
fatal. Ich bat die Stadträtin um Abhilfe dieser Missstände,
um die Familien von heute zu schützen und bekam daraufhin
keine Antwort. Die Stadträtin beantwortete mein Schreiben
vom 16.12.2008 an den Jugendamtsdirektor erst am 26.06.2009, nachdem
Frau von der Leyen bei ihr nachfragte.
Ich habe Jugendämter in anderen Bezirken angerufen und um
Hilfe gebeten. Die dortigen Sozialarbeiter bestätigten mir
die verfehlten und unterlassenen Hilfeleistungen des Jugendamtes
Tempelhof, waren aber nicht bereit persönlich einzugreifen
und Hilfe zu leisten. Ein Jugendamt empfahl mir, mich an die Presse
zu wenden.
Ich habe die Familienrichter des Amtsgerichtes Tempelhof gebeten
mich bei einer Gesamtrichterkonferenz
als Gastredner teilnehmen zu lassen, um aktuelle Erfahrungen und
Folgen der betroffenen Eltern mitzuteilen, bzw. die kontraproduktive
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu erörtern. Mein Schreiben
wurde nicht beantwortet.
Da das Jugendamt Tempelhof nicht bereit ist die
Aussagen der Fremdmelderin zu prüfen, ging ich am 02.06.2009
zur Polizei-Dienststelle und stellte eine Anzeige wegen Verleumdung.
Die Bearbeitung wurde von der Amtsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.
Ich bin voller Zuversicht, dass der zuständige Richter genügend
Courage besitzt und diese Verleumdung überprüfen lässt.
Im April 2009 beantragte ich beim Amtsgericht Tempelhof gegen
die Fremdmelderin eine Einstweilige Verfügung , da sie für
meine Familie eine Gefahr darstellt. Die Bearbeitung ist ebenfalls
noch nicht abgeschlossen.
Da der Sozialarbeiter
Herr W. bei der Zusendung der Inobhutnahme am 22.04.2008 versäumte,
mir eine Widerspruchsbelehrung zuzusenden, habe ich im April 2009
beim Verwaltungsgericht
Klage
eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, da ich nicht mehr klagebefugt
war.
Da ich eine Kämpferin bin, habe ich gegen den Beschluss des
Kammergerichtes eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des
Landes Berlin eingeleitet. Der Verfassungsgerichtshof hat meine
Beschwerde zurückgewiesen.
Wie mein
Großvater schon zu sagen pflegte: " Recht haben und Recht bekommen,
sind Zweierlei"
Berlin, den
27.02.2011
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